Buff Headwear
Trail Running Zielverpflegung
High 5
Gore Running Wear
ISPO
 
 
 
     
 
 
     
   
  GORE-TEX® Transalpine-Run
Trailer 2010 auf
massive-sportstv.com
 
     
  Gore-Tex Mountain Marathon  
  XKross 3 Running
in der Limited GORE-TEX® Transalpine-Run  Special Edition zum Aktionspreis von 99,00 Euro (zzgl. Versand)!
Bestellungen über PLAN B.
 
     
 
DVD zum GORE-TEX® Transalpine-Run
 
 
Neue DVD
zum GORE-TEX® Transalpine-Run 2009 (40,00 € + 3,50 € Inlands- / 7,50 € Auslandsversand).
Vorbestellungen über PLAN B.
 
 
 
 
 
 
YouTube Channel
Videos von jeder Etappe
 
 
 
   
 
 
   
 
 
   
     
     
Gore-Tex Transalpine Run Francaise Transalpine Run Italiano Transalpine-Run Espanol Transalpine Run English Transalpine Run Deutsch
H H H H H H
     
 
GORE-TEX® TRANSALPINE-RUN 2010
REGLEMENT
 

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den GORE-TEX® Transalpine-Run gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat.
Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement.

1. Veranstaltungscharakter
Der GORE-TEX® Transalpine-Run ist ein Etappenlauf über die Alpen, d.h. von den Nord-, über die Zentral- zu den Südalpen. Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf alpinen Wegen und Steigen, auch im exponierten oder absturzgefährdeten Gelände verfügen. Diese Trittsicherheit darf in exponiertem oder absturzgefährdetem Gelände durch eventuell aufkommende Höhenangst nicht beeinträchtigt werden.
  • Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger, alpiner Passagen wie z.B. kurzer seilversicherter Abschnitte verfügen.
  • Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungs- vermögen im alpinen Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand topographischer Karten oder anhand der im Trailbook ent- haltenen Kartenausschnitte und Streckeninformationen.
  • Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im alpinen Gelände informiert sein.

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter dem Reglement und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

2. Teamwertung
Aus Sicherheitsgründen starten die Teilnehmer des GORE-TEX® Transalpine-Run in Zweierteams. Beide Teilnehmer eines Teams müssen am Start, an allen Kontrollstellen und im Ziel gemeinsam erscheinen, sonst werden sie nicht gewertet. Sollte ein Partner zwei Minuten früher vor dem anderen an einer Kontrollstelle oder im Ziel ankommen, wird eine Zeitstrafe von 60 Minuten verhängt, im Wiederholungsfall die Disqualifikation. Die Teilnehmer übernachten in den genannten Etappenorten. Hier gibt es jeweils am Ankunftstag einen Zieleinlauf mit Zeitnahme und am folgenden Morgen einen gemeinsamen Start. Die Etappen werden täglich um 8.00 Uhr gestartet (Ausnahme 1. Etappe Ruhpolding: 10.00 Uhr). Zielschluss ist täglich um 18.00 Uhr (Änderungen durch die Rennleitung bleiben vorbehalten). Im Rahmen einer „Evening-Party“ erhalten die Tagessieger von den jeweiligen Etappenorten kleine Preise und die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Im Ziel in Sexten/I werden alle Zeiten zusammengezählt und daraus die Gesamtsieger der einzelnen Kategorien ermittelt.

3. Wertungskategorien
Es sind eine MEN-, eine MASTER-MEN (beide Teilnehmer zusammen über 80 Jahre, Stichtag ist der 04.09.2010), eine MIXED- und eine WOMEN- Wertung ausgeschrieben. Neu kommt dazu die Kategorie SENIOR MASTER MEN (beide Teilnehmer zusammen über 100 Jahre, Stichtag ist der 04.09.2010, erst ab 20 Teams!)

4. Bekleidung/AusrÜstung
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:

  • Jeder Teilnehmer: Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke).
  • Jeder Teilnehmer: Warme Kleidung als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung (für schlechte Witterung, die im Hochgebirge überraschend einsetzen kann).
  • Jeder Teilnehmer: Handschuhe und Mütze.
  • Jedes Team: Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set und Rettungsdecke).
  • Jedes Team: Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Etappe.
  • Jedes Team: Ein Rucksack (z.B. Laufrucksack) oder Hipbag.

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe ankündigen.
Ferner sind für die Teilnehmer, die im Transalpine-Camp nächtigen, ein Schlafsack und eine Isomatte zwingend notwendig.

5. Startnummer, Teilnehmerausweis, Leadertrikots und Finisher-Shirt
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel von beiden Team-Mitgliedern mittels Scanner eingelesen. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Rennens bei sich haben. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen.

6. Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers auf allen Etappen. Sollte der Chip bei einer Etappe verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung im Race-Office. Dort wird dann ein neuer Transponder-Chip ausgegeben.
Der Chip wird mit einem Pfand von EUR 50,- belegt. Bei Verlust des Chips durch den Teilnehmer wird der Betrag einbehalten.
Das Pfand wird am Ende des Rennens geben Rückgabe des Chips wieder ausgehändigt.

7. Briefings/Start
Am Startort erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing für die 1. Etappe am Vorabend des Rennens im Rahmen der Evening-Party durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. An jedem nachfolgenden Etappenort erfolgt für die Teilnehmer im Rahmen der Evening-Party ein detailliertes Streckenbriefing für die folgende Etappe. Die Teilnahme an den Briefings ist für mindestens einen Teampartner verpflichtend. Sollte ein Team nicht anwesend sein, muss es sich über den Inhalt des Briefings bei einem anderen Team informieren. In den Briefings werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung beginnt jeweils 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.
Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit geöffnet. Teams, die bis zu zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit starten, werden ab der offiziellen Startzeit (Blockstartzeit) gewertet. Teams, die später als zehn Minuten nach der Startzeit starten, werden nicht mehr gewertet.
Am Startort erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Etappenort stellen sich die Teams nach ihrer Platzierung in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.

8. Neutralisierter Start
Ein neutralisierter Start wird generell durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.

9. Kontrollstellen
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und vier, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstellen, an denen beide Teilnehmer eines Teams gemeinsam einchecken müssen. Teams, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen. An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens (beide gemeinsam) eingescannt. Sollte ein Teilnehmer innerhalb der erlaubten Frist von zwei Minuten vor seinem Partner eintreffen, muss er warten, bis sein Partner eintrifft. Sollte ein Teilnehmer mehr als zwei Minuten vor seinem Partner an der Kontrollstelle eintreffen, erhält das Team eine Zeitstrafe von 60 Minuten.

10. Zeitplan wÄhrend des Wettkampfs
Der tägliche Zeitplan für die einzelnen Tagesetappen wird im Briefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef bekannt gegeben. Dieser enthält bestimmte Zeitlimits (z.B. 15.00 Uhr an Verpflegungsstelle 3), zu denen die Teams die jeweiligen Verpflegungsstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook als Anhaltswerte mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teams vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen. Sie können am nächsten Tag wieder an den Start gehen, gelten aber nicht mehr als Finisher.

11. Ziel
An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer als Team gemeinsam einlaufen und mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung der Etappe.
Teams, die wegen Erschöpfung, Verletzung etc. bis zu 60 Minuten nach dem offiziellen Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 60 Minuten. Sie können dann am nächsten Tag wieder starten und verbleiben in der offiziellen Finisherwertung. Teams, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer aus dem Rennen genommen wurden, mehr als 60 Minuten nach dem Zielschluss im Ziel einlaufen oder nachweislich wegen Verletzung (Beweis erforderlich) nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten. Sie können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet. Sollte nur einer der Teilnehmer eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder anderer Gründe ausscheiden, wird sich der Veranstalter bemühen, den Partner in ein neu zu schaffendes Team zu integrieren. Diese neuen Teams laufen dann außerhalb der offiziellen Wertung, erhalten jedoch ihre Zeiten und verbleiben in der Finisher-Wertung, sofern jeder der Teilnehmer alle Etappen gemäß dem Reglement laufend bewältigt hat.

12. Ausscheiden aus dem Rennen
Teams oder einzelne Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Start, Kontrollstellen oder Ziel) oder unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergwacht und Hubschrauber) auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer den GORE-TEX® Transalpine-Run frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder-Chip abgeben (gegen Quittung) und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist dann jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind dabei gerne behilflich.

13. Zeitstrafen und Disqualifikation
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, wegen sportlicher Verpfehlungen und/oder Regelmißachtung z.B.:

  • Nichteinhalten der GORE-TEX® Transalpine-Run Regeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
  • Nichtbeachten der grundsätzlichen Regel dieses Teamwettkampfes, dass jedes Team während des Rennens immer gemeinsam laufen muss, d.h. ein räumlicher Abstand von 100 Metern bzw. ein zeitlicher Abstand von zwei Minuten nicht überschritten werden darf
  • Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
  • Umweltverschmutzung
  • Grober Unsportlichkeit
  • Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
  • Doping
  • Eigenmächtige Streckenabkürzungen
  • Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
  • Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer

Diese Beispiele sind nicht abschließend.
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den
Veranstalter.

14. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapieresis-tenten Erbrechen dar).
Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.

15. Hilfe von auSSen
Jedes teilnehmende Team darf keinerlei Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, Teilnehmer anderer Teams) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das GORE-TEX® Transalpine-Run Rescue Team.
Nimmt der Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

16. Umwelt/Naturschutz
Da der GORE-TEX® Transalpine-Run durch die schönsten Bergregionen der Alpen führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

17. Die GORE-TEX® Transalpine-Run Regeln

  • Der GORE-TEX® Transalpine-Run findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen, Wanderwegen und alpinen Steigen statt.
  • Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
  • Der GORE-TEX® Transalpine-Run führt großteils auf Forststraßen, Wander- wegen und Steigen durch das alpine Hochgebirge. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen...) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer, bzw. jedes Team, l läuft auf eigene Gefahr.
  • Die Route des Gore-Tex® Transalpine-Run wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbän dern usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im alpinen Gelände überflüssig ma chen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jedes Team das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Etappe mitführen muss.
  • Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenab schnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätz liche Sicherungen (z.B. Fixseile als Handlauf) anbringen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Veranstalters zu diesen Maßnahmen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witte rungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte, bzw. Etappenverläufe zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen oder nötigenfalls Etappen ganz zu streichen.
  • Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfall behälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
  • Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleit fahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen für das unterstützte Team geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetrof fen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umge hend zur Disqualifikation des bzw. der Teams, die durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
  • Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.

18. Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird noch am selben Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen die durch Strafen geahndet werden können, dar.

19. Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB."

Haftungsausschluss
Mit der vorgegebenen Akkreditierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der Plan B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Rennveranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle versichert ist.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes über insgesamt acht Etappen entspricht.

VerjÄhrung/Gerichtsstand
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Etwaige Änderungen behält sich die Rennleitung immer vor!