YouTube Channel
Videos von jeder Etappe
 
     
  XKross 3 Running
in der Limited GORE-TEX® Transalpine-Run  Special Edition!
Bestellungen über PLAN B.
 
     
  Film DVD und Bilder DVD zum GORE-TEX® Transalpine-Run 2008. Bestellungen über PLAN B.  
     
 
WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS
 
     
 
KEEP-ON-RUNNING-ST.WENDEL
 
     
   
     
     
Buff Headwear
High 5
BAUERFEIND Sport Produkte
 
 
 
Transalpine Run English Transalpine-Run gore-tex Transalpine Run Francaise
H H H H H H
 
     
  REGLEMENT  
     
 

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den GORE-TEX® Transalpine-Run gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat.

1. Veranstaltungscharakter
Der GORE-TEX® Transalpine-Run ist ein Etappenlauf über die Alpen, d.h. von den Nord-, über die Zentral- zu den Südalpen. Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern. Im Einzelnen bedeutet dies:
Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine alpine Erfahrung verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf alpinen Wegen und Steigen, auch im exponierten oder
absturzgefährdeten Gelände verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger, alpiner Passagen wie z. B. kurzer
seilversicherter Abschnitte verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im alpinen Gelände auch bei
schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu zählt auch die Orientierung anhand
topographischer Karten oder anhand der im Trailbook enthaltenen Kartenausschnitte und
Streckeninformationen.
Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im alpinen Gelände informiert sein.

2. Teamwertung
Aus Sicherheitsgründen starten die Teilnehmer des GORE-TEX® Transalpine-Run in Zweierteams. Beide Teilnehmer eines Teams müssen am Start, an allen Kontrollstellen und im Ziel gemeinsam erscheinen, sonst werden sie nicht gewertet. Sollte ein Partner zwei Minuten früher als der andere an einer Kontrollstelle oder im Ziel ankommen, droht eine Zeitstrafe von 60 Minuten, im Wiederholungsfall die Disqualifikation des Teams.
Die Teilnehmer übernachten in den genannten Etappenorten. Hier gibt es jeweils am Nachmittag bzw. Abend des Ankunftstages einen Zieleinlauf mit Zeitnahme und am folgenden Morgen einen gemeinsamen Start. Die Etappen werden wie folgt gestartet:

OBERSTDORF, 10.00 Uhr
LECH
ST. ANTON
GALTÜR
SCUOL
MALS
SCHLANDERS
LATSCH
Die weiteren Startzeiten werden noch bekanntgegeben.

Zielschluß ist täglich um 18.00 Uhr. Im Rahmen einer "Evening-Party" erhalten die Tagessieger in den jeweiligen Etappenorten kleine Preise und die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Im Ziel in Latsch/I werden alle Zeiten zusammengezählt und daraus die Gesamtsieger der einzelnen Kategorien ermittelt.

3. Wertungskategorien
In den folgenden Kategorien kann gestartet werden: MEN, MASTER-MEN (beide Teilnehmer männlich und zusammen über 80 Jahre, Stichtag ist der 05.09.2009), MIXED und WOMEN.

4. Bekleidung/Ausrüstung
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:
Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke).
Warme Kleidung als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung (für schlechte Witterung, die
im Hochgebirge überraschend einsetzen kann).
Handschuhe und Mütze.
Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set und Rettungsdecke).
Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Etappe.
Ein Rucksack (z. B. Laufrucksack) oder Hipbag pro Team.

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start oder an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe ankündigen.
Ferner sind für die Teilnehmer des Transalpine-Camps ein Schlafsack und eine Isomatte zwingend notwendig.

5. Startnummer, Teilnehmerausweis, Leadertrikots und Finisher-Shirt
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel von beiden Teammitgliedern mittels Scanner eingelesen. Im Zieleinlauf muss die Startnummer vorne getragen werden.
Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Rennens jederzeit bei sich haben.
Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen.
Das Finisher-Shirt erhält derjenige Teilnehmer, der alle Etappen Start/Ziel beendet und somit jeden Meter der Strecke absolviert hat.

6. Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers auf allen Etappen. Der Transponder-Chip ist nach Beendigung des Rennens am Zielort an den ausgewiesenen Rückgabestellen sofort abzugeben (dies gilt nur dann, wenn keine Wegwerf-Transponder verwendet werden). Sollte ein Teilnehmer während der laufenden Veranstaltung seinen Transponder-Chip verlieren oder dieser unbrauchbar werden, erhält der Teilnehmer einen neuen Transponder-Chip und muss seinen alten Transponder-Chip finanziell ersetzen.

7. Briefings/Start
Am Startort erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing für die 1. Etappe am Vorabend im Rahmen der Evening-Party durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. An jedem nachfolgenden Etappenort erfolgt für die Teilnehmer im Rahmen der Evening-Party ein detailliertes Streckenbriefing für die folgende Etappe. Hier werden die Teilnehmer auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung beginnt jeweils 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Alle Briefings werden vom zuständigen Rennleiter und Streckenchef abgehalten.
Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit geöffnet. Teams, die bis zu zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit starten, werden ab der offiziellen Startzeit (Blockstartzeit) gewertet. Teams, die später als zehn Minuten nach der Startzeit loslaufen, werden nicht mehr gewertet.
Am Startort erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Etappenort stellen sich die Teams nach ihrer Platzierung in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.

8. Neutralisierter Start
Ein neutralisierter Start wird generell durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges nicht erlaubt.

9. Kontrollstellen
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und vier, den Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstellen, an denen beide Teilnehmer eines Teams gemeinsam einchecken müssen. Teams, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen (z. B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckter Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.
An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens (beide gemeinsam) eingescannt. Sollte ein Teilnehmer innerhalb der erlaubten Frist von zwei Minuten vor seinem Partner eintreffen, muss er warten, bis sein Partner eintrifft.

10. Zeitplan während des Wettkampfs
Der tägliche Zeitplan für die einzelnen Tagesetappen wird im Briefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef bekannt gegeben. Dieser kann bestimmte Zeitlimits (z. B. 15.00 Uhr an Verpflegungsstelle 3) enthalten, zu denen die Teams die jeweiligen Verpflegungsstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook als Anhaltswerte mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teams vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.
Sie dürfen am nächsten Tag erneut starten, fallen aber aus der Finisher Wertung.

11. Ziel
An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer als Team gemeinsam einlaufen und mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung der Etappe.
Teams, die wegen Erschöpfung, Verletzung etc. nach dem offiziellen Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit (von Start bis Zielschluss) plus 60 Minuten. Sie können dann am nächsten Tag wieder starten. Teams, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer aus dem Rennen genommen wurden oder nachweislich wegen Verletzung (Beweis erforderlich) nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten und können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet. Sollte nur einer der Teilnehmer eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder anderer Gründe ausscheiden, wird sich der Veranstalter bemühen, den Partner in ein neu zu schaffendes Team zu integrieren. Dafür besteht jedoch keine Garantie. Diese neuen Teams laufen dann außerhalb der offiziellen Wertung, erhalten jedoch ihre Zeiten und das Finisher-T-Shirt, sofern jeder der Teilnehmer alle Etappen (Start/Ziel) laufend bewältigt hat.
Es ist absolut verboten alleine weiterzulaufen beziehungsweise sich von einem, zugewiesenen Team zu trennen. Einzelläufer werden an den Kontrollstellen oder im Ziel sofort disqualifiziert.

12. Ausscheiden aus dem Rennen
Teams oder einzelne Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z. B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Start, Kontrollstellen oder Ziel) oder unter der im Trailbook angegbenen Notfall-Rufnummer abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter anderem mit Einsatz von Bergwacht und Hubschrauber) auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer den GORE-TEX® Transalpine-Run frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder-Chip abgeben (gegen Quittung) und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist dann jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind gerne dabei behilflich.

13. Zeitstrafen und Disqualifikation
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 60 Minuten, in besonders schweren Fällen auch darüber, zu verhängen wegen:
Nichteinhalten der GORE-TEX® Transalpine-Run Regeln
Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
Umweltverschmutzung
Grober Unsportlichkeit
Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
Doping
Eigenmächtige Streckenabkürzungen
Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer
Andere schwerwiegende Verstöße

Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.

14. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.

15. Hilfe von außen
Jedes teilnehmende Team darf keinerlei Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, Teilnehmer anderer Teams) - mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen - während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das GORE-TEX® Transalpine-Run Rescue Team.
Nimmt der Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

16. Umwelt/Naturschutz
Da der GORE-TEX® Transalpine-Run durch die schönsten Bergregionen der Alpen führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

17. Die GORE-TEX® Transalpine-Run Regeln
Der GORE-TEX® Transalpine-Run findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen,
Wanderwegen und alpinen Steigen statt.
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle
Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie
des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
Der GORE-TEX® Transalpine-Run führt großteils auf Forststraßen, Wanderwegen und Steigen durch das
alpine Hochgebirge. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb
dringend von Abkürzungen oder selbst gewählten Wegvarianten abgeraten wird.
Jeder Teilnehmer, bzw. jedes Team, läuft auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht
walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote
auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und
entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese
Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen (z. B. Fixseile als Handlauf) anbringen.
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig
Streckenabschnitte, bzw. Etappenverläufe zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen oder
nötigenfalls Etappen ganz zu streichen.
Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt,
Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, Betreuung aus einem fahrenden
Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch
Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen für das unterstützte Team geahndet werden. Falls
Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt
sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teams, die durch das Begleitfahrzeug
unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten. Zusätzlich drohen drastische Geldstrafen durch die
Behörden.
Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.

18. Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird noch am selben Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 50,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen die durch Strafen geahndet werden können, dar.

Haftungsausschluss
Mit der vorgegebenen Akkreditierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Pkt.1 genannten speziellen Vorerfahrungen und -kenntnisse zu verfügen.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung und Verwendung von Bildmaterial (auch der einzelnen Teilnehmer) aus der Rennveranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle und Krankheit versichert ist.
Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes über insgesamt acht Etappen entspricht.

Verjährung/Gerichtsstand
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.