|
|
REGLEMENT
Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements
sind für den GORE-TEX Transalpine-Run gültig. Jeder
Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und
versichert, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat.
1. Veranstaltungscharakter
Der GORE-TEX Transalpine-Run ist ein Etappenlauf über
die Alpen, d.h. von den Nord-, über die Zentral- zu den Südalpen.
Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen
beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer
spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern. Im Einzelnen
bedeutet dies:
Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine
alpine Erfahrung verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf alpinen Wegen
und Steigen, auch im exponierten oder
absturzgefährdeten Gelände verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger,
alpiner Passagen wie z.B. kurzer
seilversicherter Abschnitte verfügen.
Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen
im alpinen Gelände auch bei
schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen. Dazu
zählt auch die Orientierung anhand
topographischer Karten oder anhand der im Trailbook enthaltenen
Kartenausschnitte und
Streckeninformationen.
Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen
im alpinen Gelände informiert sein.
2. Teamwertung
Aus Sicherheitsgründen starten die Teilnehmer des GORE-TEX
Transalpine-Run in Zweierteams. Beide Teilnehmer eines Teams müssen
am Start, an allen Kontrollstellen und im Ziel gemeinsam erscheinen,
sonst werden sie nicht gewertet. Sollte ein Partner zwei Minuten
früher als der andere an einer Kontrollstelle oder im Ziel
ankommen, droht eine Zeitstrafe von 60 Minuten, im Wiederholungsfall
die Disqualifikation des Teams.
Für eventuelle Bergsprints in gilt folgende Sonderregelung:
1. Die 2-Minuten-Regel wird aufgehoben, d.h. die Teampartner müssen
nicht zusammen bleiben
2. Tageswertung: Für die Tageswertung der Etappen werden die
beiden Zeiten de Teampartner addiert
3. Für die Gesamtwertung wird die Zeit des langsameren Teampartners
gewertet.
Die Teilnehmer übernachten in den genannten
Etappenorten. Hier gibt es jeweils am Nachmittag bzw. Abend des
Ankunftstages einen Zieleinlauf mit Zeitnahme und am folgenden Morgen
einen gemeinsamen Start. Im Rahmen einer "Evening-Party"
erhalten die Tagessieger in den jeweiligen Etappenorten kleine Preise
und die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Am Zielort werden
alle Zeiten zusammengezählt und daraus die Gesamtsieger der
einzelnen Kategorien ermittelt.
3. Wertungskategorien
In den folgenden Karegorien kann gestartet werden: MEN, MASTER-MEN (beide Teilnehmer
männlich und zusammen über 80 Jahre, Stichtag ist der
28.08.2008), MIXED und WOMEN.
4. Bekleidung/Ausrüstung
Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des
kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:
Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind.
wasserdichte Regenjacke).
Warme Kleidung als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung
(für schlechte Witterung, die
im Hochgebirge überraschend einsetzen kann).
Handschuhe und Mütze.
Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set und Rettungsdecke).
Ein Rucksack (z.B. Daypack) oder Hipbag pro Team.
Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des
Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start oder an den Kontrollstellen
überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung
kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter
und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe
ankündigen.
Ferner sind für die Teilnehmer des Transalpine-Camps ein Schlafsack
und eine Isomatte zwingend notwendig.
5. Startnummer, Teilnehmerausweis,
Leadertrikots und Finisher-Shirt
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer (die beiden Teilnehmer eines
Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten
Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer
ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf
den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip
in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und
im Ziel von beiden Teammitgliedern mittels Scanner eingelesen. Im Zieleinlauf muss die Startnummer vorne getragen werden.
Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während
des Rennens jederzeit bei sich haben.
Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots
tragen.
Das Finisher-Shirt erhält derjenige Teilnehmer, der alle Etappen
Start/Ziel beendet und somit jeden Meter der Strecke absolviert
hat.
6. Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip
misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers
auf allen Etappen. Der Transponder-Chip ist nach Beendigung des
Rennens am Zielort an den ausgewiesenen Rückgabestellen sofort
abzugeben. Sollte ein Teilnehmer während der laufenden Veranstaltung
seinen Transponder-Chip verlieren oder dieser unbrauchbar werden,
erhält der Teilnehmer einen neuen Transponder-Chip und muss
seinen alten Transponder-Chip finanziell ersetzen.
7. Briefings/Start
Am Startort erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten
Rennen am Vorabend im Rahmen der Evening-Party oder um 10 Uhr des
Starttages. An jedem nachfolgenden Etappenort erfolgt für die
Teilnehmer im Rahmen der Evening-Party ein detailliertes Streckenbriefing
für die folgende Etappe. Hier werden die Teilnehmer auf die
Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung
beginnt jeweils 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche
aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen
Rennleiter und Streckenchef beginnt 15 Minuten vor der offiziellen
Startzeit. Alle Briefings werden vom zuständigen Rennleiter
und Streckenchef abgehalten.
Der Start ist jeden Tag bis maximal zehn Minuten nach der offiziellen
Startzeit geöffnet. Teams, die bis zu zehn Minuten nach der
offiziellen Startzeit starten, werden ab der offiziellen Startzeit
(Blockstartzeit) gewertet. Teams, die später als zehn Minuten
nach der Startzeit loslaufen, werden nicht mehr gewertet.
Am Startort erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern,
ab dem zweiten Etappenort stellen sich die Teams nach ihrer Platzierung
in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.
8. Neutralisierter Start
Ein neutralisierter Start wird generell durch den verantwortlichen
Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während
eines neutralisierten Starts ist das Überholen anderer Teilnehmer
und im speziellen das Überholen des Führungsfahrzeuges
nicht erlaubt.
9. Kontrollstellen
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und drei, den
Teilnehmern vorher nicht bekannte Kontrollstellen, an denen beide
Teilnehmer eines Teams gemeinsam einchecken müssen. Teams,
die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im
Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten
pro nicht eingecheckter Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten.
Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere
oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.
An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge
Ihres Eintreffens (beide gemeinsam) eingescannt. Sollte ein Teilnehmer
innerhalb der erlaubten Frist von zwei Minuten vor seinem Partner
eintreffen, muss er warten, bis sein Partner eintrifft.
10. Zeitplan während
des Wettkampfs
Der tägliche Zeitplan für die einzelnen Tagesetappen
wird im Briefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef
bekannt gegeben. Dieser enthält bestimmte Zeitlimits (z.B.
15.00 Uhr an Verpflegungsstelle 3), zu denen die Teams die jeweiligen
Verpflegungsstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke
spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im
Trailbook als Anhaltswerte mit angegeben, können jedoch vom
Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf
der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst werden. Werden
die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teams
vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer
im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen.
11. Ziel
An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer als Team
gemeinsam einlaufen und mit ihren Teilnehmerausweisen einchecken.
Hier erfolgt die offizielle Wertung der Etappe.
Teams, die wegen Erschöpfung, Verletzung etc. nach dem offiziellen
Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit (von
Start bis Zielschluss) plus 60 Minuten. Sie können dann am
nächsten Tag wieder starten. Teams, die wegen Überschreitung
der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer
aus dem Rennen genommen wurden oder nachweislich wegen Verletzung
(Beweis erforderlich) nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln
eintreffen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss
plus 120 Minuten und können am nächsten Tag wieder starten,
werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet. Sollte nur einer
der Teilnehmer eines Teams wegen Erschöpfung, Verletzung oder
anderer Gründe ausscheiden, wird sich der Veranstalter bemühen,
den Partner in ein neu zu schaffendes Team zu integrieren. Dafür
besteht jedoch keine Garantie. Diese neuen Teams laufen dann außerhalb
der offiziellen Wertung, erhalten jedoch ihre Zeiten und das Finisher-T-Shirt,
sofern jeder der Teilnehmer alle Etappen laufend bewältigt
hat.
12. Ausscheiden aus dem
Rennen
Teams oder einzelne Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund
auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen,
aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich
beim Veranstalter vor Ort (Start, Kontrollstellen oder Ziel) oder
unter der auf dem Teilnehmerausweis angegebenen Rufnummer abmelden. Für Teams
oder Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel
oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter
eine Suchaktion (unter anderem mit Rettung, Bergwacht und Hubschrauber)
auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer den GORE-TEX
Transalpine-Run frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem
im Race Office des jeweiligen Etappenortes abmelden, den Transponder-Chip
abgeben (gegen Quittung) und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer
stornieren. Für den Rücktransport ist dann jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich, die lokalen Tourismusbüros sind gerne
dabei behilflich.
13. Zeitstrafen und Disqualifikation
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren
oder Zeitstrafen zwischen 5 und 60 Minuten, in besonders schweren
Fällen auch darüber, zu verhängen wegen:
Nichteinhalten der GORE-TEX Transalpine-Run Regeln
Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
Umweltverschmutzung
Grober Unsportlichkeit
Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
Doping
Eigenmächtige Streckenabkürzungen
Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch
den Veranstalter.
14. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen
durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen
Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.
15. Hilfe von außen
Jedes teilnehmende Team darf keinerlei Hilfe von Dritten
(Zuschauer, Betreuer, Teilnehmer anderer Teams) - mit Ausnahme bei
Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen - während
des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das
Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder
Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter und die
medizinische Hilfe durch das GORE-TEX Transalpine-Run Rescue
Team.
16. Umwelt/Naturschutz
Da der GORE-TEX Transalpine-Run durch die schönsten
Bergregionen der Alpen führt, wird das Umweltverhalten aufs
Schärfste kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art
außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen
der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen
Disqualifikation.
17. Die GORE-TEX
Transalpine-Run Regeln
Der GORE-TEX Transalpine-Run findet auf öffentlichen
und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen,
Wanderwegen und alpinen Steigen statt.
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung
des jeweiligen Landes halten. Alle
Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters
und Streckenchefs oder der
Streckenposten Folge leisten.
Der GORE-TEX Transalpine-Run führt großteils auf
Forststraßen, Wanderwegen und Steigen durch das
alpine Hochgebirge. Abseits der vorgegebenen Route kann teilweise
Absturzgefahr herrschen. Jeder
Teilnehmer, bzw. jedes Team, läuft auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen
Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht
walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen
Wegabschnitten Überholverbote
auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo
zu reduzieren und
entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit
Hinweistafeln auf diese
Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen
(z.B. Fixseile als Handlauf) anbringen.
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung
oder witterungsbedingt auch kurzfristig
Streckenabschnitte, bzw. Etappenverläufe zu ändern bzw.
durch Alternativrouten zu ersetzen oder
nötigenfalls Etappen ganz zu streichen.
Außer unmittelbar an den Kontrollstellen ist es untersagt,
Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen
oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen,
Betreuung aus einem fahrenden
Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen
des Rennverlaufs oder Behinderungen durch
Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen für
das unterstützte Team geahndet werden. Falls
Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die
für den öffentlichen Verkehr gesperrt
sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw.
der Teams, die durch das Begleitfahrzeug
unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten.
Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme,
Sportlichkeit und Fairness.
18. Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer
Teams oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde
nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen.
Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter
der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird noch am selben Abend den
Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen
vor dem Start entscheiden. Sämtliche benannten Zeugen müssen
bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt
EUR 50,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest
beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße,
die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können,
stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen
die durch Strafen geahndet werden können, dar.
Haftungsausschluss
Mit der vorgegebenen Akkreditierung meldet sich der Teilnehmer
verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der Plan
B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung
durch den Veranstalter, über die in Pkt.1 genannten speziellen
Vorerfahrungen und -kenntnisse zu verfügen.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem
Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet
wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen,
die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und
das gültige Reglement. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung
von Bildmaterial aus der Rennveranstaltung einverstanden. Mit der
Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden,
dass die Plan B event company GmbH diese für das Versenden
von Informationen an ihn nutzen darf.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme
an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend
gegen Unfälle versichert ist.
Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften
und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich,
dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Verjährung/Gerichtsstand
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber
der Plan B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren
nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer
abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts-
und Vertragsverhältnis zwischen der Plan B event company GmbH
und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
|
|